Annagora Aquapark
Hausordnung und Vorschriften
Betreiber ist die Első Aquapark Kft.
Adresse: 8230 Balatonfüred, Fürdő u. 35/A
Telefon: +36 30/670-7380
E-Mail:
Einrichtungsleiterin: Frau Szalay Boulsevicz Beatrix
Aufsichtsbehörde für das öffentliche Gesundheitswesen:
VEMKH Institut für öffentliche Gesundheit des Kreises Balatonfüred
Hauptsitz: 8230 Balatonfüred, Major u. 5.
Telefonnummer: +36 87/580-155
E-Mail:
Gäste können bei folgenden Behörden eine Beschwerde einreichen:
Sachbearbeiter des Gemeindeamtes Balatonfüred: Dr. Richárd Tárnoki
Standort: 8230 Balatonfüred, Szent István tér 1.
Telefonnummer: +36 87/581-220
E-Mail:
Bezirk Balatonfüred
Standort: 8230 Balatonfüred, Felső köz 2.
Telefonnummer: +36 87/795-070
E-Mail:
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Kreises Veszprém
8200 Veszprém, Radnóti tér 1.
Telefonnummer: +36 88/814-121
E-Mail:
Bezirksgericht Veszprém
Standort: 8200 Veszprém, Bajcsy-Zs. u. 11.
Telefonnummer: + 36 88/590-220
E-Mail:
Gültig ab 01.06.2022 bis auf Widerruf
1. Die Nutzung des Annagora Aquaparks (nachfolgend: Park) ist an die Einhaltung der Hausordnung gebunden. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptieren die Parkgäste die Bestimmungen der Hausordnung als für sich verbindlich. Gästen, die die Hausordnung nicht akzeptieren oder verletzen, kann der Zutritt von der Parkleitung und deren Personal verweigert und sie können aus berechtigten Gründen vom Parkgelände verwiesen werden.
2. Öffnungszeiten des Parks:
Der Park ist täglich von 9 bis 19 Uhr zu den geltenden Öffnungszeiten geöffnet.
Nachts gemäß besonderer Ankündigung.
3. Beim Erwerb einer Eintrittskarte erhalten die Gäste eine Eintrittsarmbanduhr und eine Quittung, die bis zur Abreise aufzubewahren sind. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kann an der Kasse angefordert werden. Die Kasse schließt eine Stunde vor Schließung des Parks.
4. Gäste können den Park betreten und die Dienstleistungen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ nutzen, mit Ausnahme von vorab registrierten Gruppen und behinderten Personen.
5. Sie können den Park nur mit einer nicht erstattungsfähigen, nicht übertragbaren Eintrittsarmbanduhr betreten und seine Dienstleistungen nutzen, die am Tag des Ticketumtauschs gültig ist und Sie zum einmaligen Eintritt berechtigt. Die Armbanduhr ist nur für die Dienstleistung gültig, für die das Ticket ausgestellt wurde.
6. Wenn Sie den Park betreten, tauschen Sie bitte das entsprechende Ticket an der Kasse um, legen Sie das andere Dokument vor, das Sie zum Eintritt berechtigt (Studentenausweis, Wohnadressenkarte usw.), erhalten Sie die Eintrittsarmbanduhr an der Kasse und tragen Sie sie bis zu Ihrer Abreise.
7. Die Armbanduhr ist für den einmaligen Eintritt codiert, es ist obligatorisch, sie während des Aufenthalts im Parkbereich am Arm zu tragen. Das Fehlen einer Armbanduhr, die das Aufenthaltsrecht im Park bestätigt, führt zum Verweis aus dem Park.
8. Bei Verlust, Beschädigung usw. der beim Eintritt erhaltenen Armbanduhr ist der Gast verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Die Höhe der Entschädigung beträgt 3.000 HUF pro Uhr.
9. Wir schalten die Rutschen und andere Wasseranlagen eine Viertelstunde vor Schließung ab. Nach Schließung bitten wir unsere Gäste, das Parkgelände so schnell wie möglich zu verlassen.
10. Der Betreiber ist nur für die im Safe abgelegten Gegenstände verantwortlich, nicht für Schäden, die durch das Verschwinden von im Parkgelände zurückgelassenen und in den Schließfächern abgelegten Gegenständen entstehen. Die Safes können bis zur Anzahl der verfügbaren Fächer kostenlos genutzt werden. Bei Verlust des Schlüssels des Safes sind 1.500 HUF Entschädigung zu zahlen.
11. Jeder kann den Park und seine Dienstleistungen nur auf eigenes Risiko nutzen. Die einzelnen Rutschen dürfen nur gemäß den Anweisungen der dort angebrachten Piktogramme (Zeichnungen) genutzt werden. Bei Schwierigkeiten bei der Interpretation der Markierungen müssen Informationen beim Rutschenaufseher eingeholt werden. Wir machen unsere Gäste darauf aufmerksam, die Einrichtungen mit besonderer Vorsicht zu benutzen. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Badebekleidung, die während der Benutzung der Rutschen und Erlebniselemente beschädigt wird.
12. Die im Park installierte Lautsprecheranlage dient Durchsagen, Werbung, Nachrichten, Aufrufen von öffentlichem Interesse und Informationen. Laute Durchsagen können für Kurgäste gemäß den am Informationsschalter ausgehängten Informationen verwendet werden.
13. Die Betriebszeiten können vom Betreiber in begründeten Fällen geändert werden. Bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen (Blitz, Regen, Sturm usw.) kann der Betreiber die Nutzung der Rutschen und Becken aus Sicherheitsgründen vorübergehend aussetzen. Die Änderung muss durch einen Aushang an der Kasse oder über einen Lautsprecher bekannt gegeben werden. Aufgrund der aufgrund des extremen Wetters eingeführten Einschränkungen schuldet der Betreiber den Gästen keine Entschädigung.
14. In begründeten Fällen (technische Gründe, Veranstaltung usw.) hat der Betreiber das Recht, den Park ganz oder teilweise zu schließen, wodurch die Gäste keinen Anspruch auf Entschädigung oder andere Ansprüche gegen den Betreiber haben.
15. Im Falle einer Leistungsminderung aufgrund eines technischen Fehlers behält sich der Betreiber das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob eine Gebührenänderung vorgenommen wird.
16. Bitte gehen Sie mit den Geräten und Mietgegenständen des Parks sorgfältig um. Ausgeliehene Geräte müssen pünktlich und unbeschädigt zurückgegeben werden. Der Betreiber kann Schadenersatz verlangen oder ein Schadenersatzverfahren gegen jeden einleiten, der vorsätzlich oder durch fahrlässiges Verhalten Schäden verursacht.
17. Im Parkbereich wird ein Kameraüberwachungssystem betrieben. Der Betreiber speichert die Aufzeichnungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, und wenn die Aufzeichnungen nicht verwendet werden, werden sie in diesem Fall dauerhaft gelöscht (ebenfalls gemäß den Gesetzen). Aufzeichnungen dürfen nur an die autorisierte Behörde herausgegeben werden.
18. Alle Gäste dürfen die Dienstleistungen und Saunen des Parks nur auf eigene Gefahr nutzen. Nur Gäste, die schwimmen können, sind berechtigt, die Pools zu benutzen, wenn die Wassertiefe des Pools dies rechtfertigt. Dies gilt auch für Pools mit Rutschen, deren Wassertiefe der Gast vor dem Betreten des Pools auf den neben den Rutschen angebrachten Informationstafeln überprüfen muss Rutschen.
19. Personen, die an Fieber, Infektionen oder Hautkrankheiten leiden, mit verletzten offenen Wundflächen, Personen, die unter dem Einfluss von Drogen oder berauschenden Mitteln stehen, dürfen das Parkgelände nicht betreten oder sich dort aufhalten. Das Personal des Parks kann solchen Personen den Service verweigern.
20. Sehbehinderte oder hörgeschädigte Gäste dürfen die Rutschen nur unter ständiger Aufsicht benutzen. Personen mit Prothesen, Nacken- und Wirbelsäulenverletzungen dürfen die Rutschen nicht benutzen.
21. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht eines Elternteils oder einer erwachsenen Begleitperson (Person über 18 Jahre) im Parkgelände aufhalten und die Einrichtungen des Parks, insbesondere die Becken und Rutschen, unter der Verantwortung des Elternteils oder der erwachsenen Begleitperson benutzen.
22. Leiter von Kindergruppen sind für die Sicherheit von Leben, Unfällen und Eigentum der Gruppe sowie für die Einhaltung und Durchsetzung der Bestimmungen der Hausordnung verantwortlich.
23. Für die Sicherheitsaufsicht über die Becken, die Sauberkeit des Wassers in den Becken, des Beckengeländes, die Bereitschaft der Rettungsausrüstung, die Aufstellung der Rettungskisten, die Aufforderung des Arztes/Rettungsoffiziers an aus dem Wasser Gerettete (auch wenn die Rettung augenscheinlich reibungslos verlaufen ist und sich die Gerettete wohl fühlt) ist der Bademeister/Schwimmmeister verantwortlich.
24. Im Park dürfen Sie keine Spiele spielen oder sich auf eine Weise verhalten, die Ihre eigene Gesundheit oder die anderer gefährdet, die Ruhe der Badegäste und Gäste stört, die sich entspannen möchten.
25. Im Bereich des Parks müssen Sie die angelegten Wege und Treppen benutzen. Seien Sie beim Bewegen besonders vorsichtig, um Verletzungen (z. B. Ausrutschen, Stolpern, Anstoßen usw.) zu vermeiden. Es ist verboten, sich über die Schutzbarriere zu lehnen, darüber zu klettern, für Gäste gesperrte Bereiche zu betreten und geschlossene Geräte und Wege zu benutzen.
26. Unsere Gäste können den Parkbereich zum Ausruhen und Sonnenbaden frei nutzen.
27. Die Einrichtungen des Parks dürfen – gemäß ihrer Bestimmung – in einem Gesundheitszustand genutzt werden, der die Gesundheit nicht gefährdet und für eine sichere Nutzung erforderlich ist.
28. Wasserrutschen und Wassergeräte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Rutschen verwendet werden. Abgesehen von den eigenen Rutschreifen des Parks dürfen auf den Rutschen keine externen Geräte verwendet werden.
29. Die Nutzung der Kinderbecken ohne Kinder ist Erwachsenen nicht gestattet.
30. Den Aufforderungen und Anweisungen der Schwimmmeister, Rutschenwarte, Sicherheitsleute und Parkmitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
31. In den Pools darf nicht gegessen, Reinigungschemikalien verwendet, das Wasser in irgendeiner Weise verunreinigt und die Pools und Rutschen nicht mit sandigem oder öligem Körper benutzt werden. Vor der Benutzung des Pools und der Rutsche ist die Benutzung der Dusche und Fußwaschung für alle obligatorisch.
32. In die Pools darf nicht gesprungen werden!
33. Es ist verboten, mit erhitztem Körper ins Wasser zu gehen!
34. Es ist verboten: Drogen zu konsumieren, Müll zu hinterlassen, Feuer zu legen, Fahrzeuge, Tiere, Gegenstände, die Unfälle verursachen, mitzubringen, Knallkörper oder andere Geräte zu verwenden, die Alarm auslösen, und sich in einer Weise zu verhalten, die gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstößt.
35. Wenn der Gast das Wasser des Pools absichtlich oder fahrlässig verunreinigt und deshalb der Pool geschlossen werden muss oder sein Wasser abgelassen werden muss oder der Pool desinfiziert werden muss usw., dann ist der Gast verpflichtet, die Kosten dafür und zusätzlich den Einnahmeverlust, der durch den Nutzungsausfall des Pools oder anderer Einrichtungen entsteht, zu ersetzen.
36. Während der Betriebszeiten ist im Parkgelände ein Erste-Hilfe-Dienst im Einsatz. Alle Verletzungen und Erkrankungen sind unverzüglich dem nächstgelegenen Mitarbeiter des Parks zu melden.
37. Über etwaige besondere Vorfälle, die sich innerhalb des Parkgeländes ereignen, werden detaillierte Tagebucheinträge geführt. Das Vorliegen der Versorgung – oder von den Beteiligten als gerechtfertigt erachtete Bemerkungen – bestätigt der Verletzte oder seine Begleitperson bzw. der Anbieter mit seiner Unterschrift.
38. Rauchen ist nur im Freien, im Parkgelände, gestattet. In den Gebäuden, im Umkreis von 5 Metern um die Eingänge und im Umkreis von 10 Metern um die Kinderbecken ist das Rauchen strengstens VERBOTEN. Es ist strengstens verboten, brennende Zigarettenstummel in den Müll oder anderswo zu werfen. Bitte verwenden Sie hierfür die dafür vorgesehenen Behälter.
39. Wir bitten Sie, Müll und Abfälle in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu werfen.
40. Personen, die im Parkbereich verantwortliche Servicetätigkeiten ausüben (Direktor und seine Stellvertreter, Poolmeister, Sicherheitsdienst), gelten als Amtspersonen und haben als solche Anspruch auf den für Amtspersonen geltenden Schutz.
41. Der Gast hat das Recht, sich mündlich oder schriftlich zur Art und Qualität der Dienstleistung oder zum Verhalten des Dienstleisters zu äußern. Der Beschwerdekoch steht den Gästen an der Kasse zur Verfügung. Der Betreiber ist verpflichtet, Beschwerden, Kommentare und Vorschläge gemäß den geltenden Vorschriften zu untersuchen und entsprechend zu handeln. Der Betreiber muss auf die Beschwerde per Brief antworten, wenn der Beschwerde eine physische Adresse beigefügt ist.
42. Mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Betreten des Annagora Aquapark-Bereichs stimmt der Gast zu, dass der Betreiber im Park Fotos, Aufnahmen und Bewegtbilder zu Werbe- und Promotionszwecken macht oder machen lässt und diese frei verwenden kann. Der Gast kann gegenüber dem Betreiber oder anderen Personen keine Ansprüche in Bezug auf das erstellte Werbematerial geltend machen.
43. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Beschwerden und eventuelle Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen, die sich aus der Nichteinhaltung der Hausordnung ergeben.
Unsere Hausordnung dient dem Schutz der Sicherheit, Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit unserer Gäste.
Wir wünschen allen unseren lieben Gästen eine angenehme Zeit und viel Spaß!
Balatonfüred, 1. Juni 2022
Első Aquapark Kft.